Das Hanseatische Oberlandesgericht hat geurteilt: Die Mindestlaufzeit beginnt auch bei Glasfaserdiensten mit Vertragsschluss – nicht erst mit dem Anschluss.
Sollen die dann auch abkassieren können bevor man den Vertrag nutzen kann oder wie ist daa begründet?
Bei uns konnten wir vor dem eigentlichen Vertragsbeginn jederzeit kündigen, was wir dann auch wegen Telekom-Scheiß getan haben. Finde das eigentlich alles fair.
Sollen die dann auch abkassieren können bevor man den Vertrag nutzen kann oder wie ist daa begründet?
Bei uns konnten wir vor dem eigentlichen Vertragsbeginn jederzeit kündigen, was wir dann auch wegen Telekom-Scheiß getan haben. Finde das eigentlich alles fair.