• nyankas@lemmy.ml
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    28
    ·
    28 days ago

    So war es laut dem Artikel auch:

    Nach der bisher geltenden Rechtslage erstatten die Kassen derzeit nur Versicherten bis zum vollendeten 22. Lebensjahr derartige Medikamente.

    Die Altersgrenze galt also nach oben und nicht nach unten.