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    6 days ago

    da wir in Deutschland keine Halterhaftung bei Verkehrsdelikten haben.

    Das stimmt nicht ganz, bei Delikten, die den gewerblichen Güterverkehr betreffen (Überladen, Lenkzeitverstöße usw.) haftet seit einigen Jahren der Halter (und ggf. Ladepersonal bzw. Fuhrparkverantworliche) mit. Das hat die schlimmsten Exzesse in dem Bereich recht schnell zurückgefahren.

    Das Modell sollte man auf alle Verkehrsdelikte ausweiten.