Seit einigen Jahren (glaube 2017) gelten für Radler in keinem Fall mehr die reinen Fußgängerampeln. Also wenn es keine extra Fahrradampel gibt oder zumindest ein zusätzliches Fahrradsymbol auf den „Leuchtscheiben“ der Fußgängerampel ist, dürfen die da tatsächlich alle drüber. Haltelinie spielt da dann soweit ich weiß keine Rolle.
Klingt natürlich deiner Beschreibung nach sehr danach dass bei der Situation die Kommune da seit Jahren die Gesetzesänderung verschlafen hat und da eigentlich auch ne Fahrradampel hin sollte.
Ah sorry, da bin ich mal wieder dem typischen Fehler unterlegen zu sehr vom eigen Standpunkt aus zu sehen. Dann ist dass natürlichen schon wieder anders und die Hälfte schon echt viel.
Oder sind zufällig all die Radler schlicht Deutsche? xD