Für die Situation von T. ändert sich durch das Urteil vorläufig nichts. Obwohl die Person erfolgreich Rechtsmittel gegen ihre Auslieferung eingelegt hat, werden Haft und Verfahren in Ungarn fortgesetzt, da die deutschen Behörden durch ihr Handeln Tatsachen schufen, bevor der Rechtsweg endgültig ausgeschöpft war.