Im Wahlkampf wirbt Compact für die AfD. Der Staat wollte das rechtsextreme Magazin verbieten. Doch das hat gerichtlich erstritten, dass es vorerst weiter veröffentlichen kann. Recherchen von NDR und WDR geben einen Einblick in das Verfahren.
Die Überschrift erzeugt hier aus meiner Sicht ein Framing, was komplett an der Problematik vorbeiläuft.
Das BMI war der Meinung, mit einem Vereinsverbot gegen ein Medium im weiterem Sinne (dazu wird im Artikel einiges geschrieben) vorgehen zu können. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das Verbot bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht wirksam ist.
Damit wird Compact aber nur vor möglicherweise unrechtmäßigen Eingriffen geschützt. Hier agiert auch nicht “der Staat”, sondern die Exekutive und wird dabei von der Judikative in die rechtsstaatliche Schranken gewiesen.
Eine Exekutive, die machen kann was sie will, und eine fehlende Verwaltungsgerichtsbarkeit sind Kernaspekte von autoritären Regimen. Die fehlende Verwaltungsgerichtbarkeit wird als ein wesentliches Argument angeführt, warum die DDR kein Rechtsstaat war. Die staatliche Gewalt ist in einem Rechtsstaat genau deswegen geteilt.
Deswegen ist es noch mal wichtig hervorzuheben: Ein Vereinsverbot ist ein Verwaltungsakt. Es ist keine Entscheidung eines unabhängigen Gerichtes, sondern geschieht auf Weisung eines Innenministers. Dieses Instrument kann und wird auch gegen “linke” Medien und Organisationen eingesetzt, oft zu Unrecht. Die Drangsalierung und Durchsuchungen, sowie Strafanzeigen gegen Radio Dreyeckland auf Basis des Vereinsverbotes gegen Indymedia sollten da ein warnendes Beispiel sein.
Die Überschrift erzeugt hier aus meiner Sicht ein Framing, was komplett an der Problematik vorbeiläuft.
Das BMI war der Meinung, mit einem Vereinsverbot gegen ein Medium im weiterem Sinne (dazu wird im Artikel einiges geschrieben) vorgehen zu können. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das Verbot bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht wirksam ist.
Damit wird Compact aber nur vor möglicherweise unrechtmäßigen Eingriffen geschützt. Hier agiert auch nicht “der Staat”, sondern die Exekutive und wird dabei von der Judikative in die rechtsstaatliche Schranken gewiesen.
Eine Exekutive, die machen kann was sie will, und eine fehlende Verwaltungsgerichtsbarkeit sind Kernaspekte von autoritären Regimen. Die fehlende Verwaltungsgerichtbarkeit wird als ein wesentliches Argument angeführt, warum die DDR kein Rechtsstaat war. Die staatliche Gewalt ist in einem Rechtsstaat genau deswegen geteilt.
Deswegen ist es noch mal wichtig hervorzuheben: Ein Vereinsverbot ist ein Verwaltungsakt. Es ist keine Entscheidung eines unabhängigen Gerichtes, sondern geschieht auf Weisung eines Innenministers. Dieses Instrument kann und wird auch gegen “linke” Medien und Organisationen eingesetzt, oft zu Unrecht. Die Drangsalierung und Durchsuchungen, sowie Strafanzeigen gegen Radio Dreyeckland auf Basis des Vereinsverbotes gegen Indymedia sollten da ein warnendes Beispiel sein.