Nein, denn:
[…] Wir betreten den Reichstag, um uns mit den Waffen der Demokratie zu bewaffnen. Wenn Demokratie dumm genug ist, uns kostenlose Bahnpässe und Gehälter zu geben, ist das ihr Problem. Es geht uns nichts an. Jeder Weg, die Revolution herbeizuführen, ist für uns in Ordnung.
[…]
Glauben Sie nicht, dass das Parlament unser Ziel ist. Wir haben dem Feind unsere Natur von den Podien unserer Massenversammlungen und in den enormen Demonstrationen unserer braunen Armee gezeigt. Wir werden es auch in der bleiernen Atmosphäre des Parlaments zeigen. Wir kommen weder als Freunde noch als Neutrale. Wir kommen als Feinde! Wie der Wolf die Schafe angreift, so kommen wir. Du bist nicht mehr unter deinen Freunden! Sie werden es nicht genießen, uns unter Ihnen zu haben! […]
Ebenfalls Goebbels, nur 7 Jahre später.
Wo hast du das denn gefunden?
Danke
Die Überschrift erzeugt hier aus meiner Sicht ein Framing, was komplett an der Problematik vorbeiläuft.
Das BMI war der Meinung, mit einem Vereinsverbot gegen ein Medium im weiterem Sinne (dazu wird im Artikel einiges geschrieben) vorgehen zu können. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das Verbot bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht wirksam ist.
Damit wird Compact aber nur vor möglicherweise unrechtmäßigen Eingriffen geschützt. Hier agiert auch nicht “der Staat”, sondern die Exekutive und wird dabei von der Judikative in die rechtsstaatliche Schranken gewiesen.
Eine Exekutive, die machen kann was sie will, und eine fehlende Verwaltungsgerichtsbarkeit sind Kernaspekte von autoritären Regimen. Die fehlende Verwaltungsgerichtbarkeit wird als ein wesentliches Argument angeführt, warum die DDR kein Rechtsstaat war. Die staatliche Gewalt ist in einem Rechtsstaat genau deswegen geteilt.
Deswegen ist es noch mal wichtig hervorzuheben: Ein Vereinsverbot ist ein Verwaltungsakt. Es ist keine Entscheidung eines unabhängigen Gerichtes, sondern geschieht auf Weisung eines Innenministers. Dieses Instrument kann und wird auch gegen “linke” Medien und Organisationen eingesetzt, oft zu Unrecht. Die Drangsalierung und Durchsuchungen, sowie Strafanzeigen gegen Radio Dreyeckland auf Basis des Vereinsverbotes gegen Indymedia sollten da ein warnendes Beispiel sein.