Im Juni vergangenen Jahres wird eine non-binäre linksextremistische Person aus Deutschland nach Ungarn ausgeliefert. Die dortigen Behörden werfen ihr Angriffe auf Vertreter der rechtsextremen Szene vor. Das Karlsruher Gericht erklärt die Maßnahme nun für nicht berechtigt.
Wetten, dass Ungarn die Person nicht wieder zurück gibt?
Werden wir wohl nie erfahren. Denn dafür müssten erst einmal enrsthafte Anstrengungen unternommen werden, sie zurück zu bekommen.