• PlaneMaker@feddit.org
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    12
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    3 days ago

    Wenn ich darüber nachdenke, konnte man bisher, bei einem Fahrverbot, einfach in einem anderen EU-Staat einen zweiten Führerschein machen, der dann im eigenen Land nicht beschlagnahmt werden kann? Damit könnten sich ja, vor allem wohlhabende mit mehreren Wohnsitzen in der EU so gut wie alles im Straßenverkehr erlauben. Ich hoffe sehr dass ich hierbei Falsch liege

    • 𝘋𝘪𝘳𝘬@lemmy.ml
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      13
      ·
      3 days ago

      so gut wie alles im Straßenverkehr erlauben

      Das kannst jetzt doch auch schon. Du kannst halt nur belangt werden, wenn du einwandfrei als Fahrer identifiziert werden kannst, da wir in Deutschland keine Halterhaftung bei Verkehrsdelikten haben.

      • trollercoaster@sh.itjust.works
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        ·
        3 days ago

        da wir in Deutschland keine Halterhaftung bei Verkehrsdelikten haben.

        Das stimmt nicht ganz, bei Delikten, die den gewerblichen Güterverkehr betreffen (Überladen, Lenkzeitverstöße usw.) haftet seit einigen Jahren der Halter (und ggf. Ladepersonal bzw. Fuhrparkverantworliche) mit. Das hat die schlimmsten Exzesse in dem Bereich recht schnell zurückgefahren.

        Das Modell sollte man auf alle Verkehrsdelikte ausweiten.

    • NeoNachtwaechter@lemmy.world
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      4
      ·
      3 days ago

      zweiten Führerschein machen, der dan im eigenen Land nicht beschlagnahmt werden kann?

      FS konnten schon immer eingezogen werden.

      Wenn sie dem Land nicht gehören, das sie eingezogen hat, werden sie (ggf. in einem langsamen Verfahren) an das ausstellende Land zurückgeschickt. Und was danach geschieht, das ist bisher in jedem Land anders.