[…]

Am Mittwochmorgen gab das Verwaltungsgericht seine Entscheidung bekannt – ein Sieg für die Masch: Der Verfassungsschutz darf seinen Jahresbericht 2021, gegen den die Masch geklagt hatte, mit der Erwähnung des Vereins als angeblich linksextremen Akteur nicht mehr veröffentlichen. Entsprechend müsste das zuständige Finanzamt dem Verein nun seine Gemeinnützigkeit wieder zugestehen.

  • Saleh@feddit.org
    link
    fedilink
    arrow-up
    21
    ·
    edit-2
    12 days ago

    Da würde ich nicht so sehen. Art 14 GG:

    (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

    Es gibt keine explizite Bennenung von den Arten von Eigentum wie in Art. 15. Art 14 Abs. 2 wiederum hebt die Verpflichtung vor, dass Eigentum auch zum Wohl der Allgemeinheit dienen soll. Damit ist “Kapitalismus in Reinstform” eigentlich schon ausgeschlossen.

    Das Recht auf Eigentum besteht also nur in Zusammenhang mit einem Nutzen für das Gemeinwohl, oder mindestens soll es keinem Schaden am Gemeinwohl (Stichworte Klima- und soziale Gerechtigkeit) anrichten. Und dann kommt Art. 15 GG und eröffnet explizit, dass Produktionsmittel enteignet werden können, um damit eine Gemeinwirtschaft aufzubauen, was Kapitalismus praktisch ausschließt.