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Am Mittwochmorgen gab das Verwaltungsgericht seine Entscheidung bekannt – ein Sieg für die Masch: Der Verfassungsschutz darf seinen Jahresbericht 2021, gegen den die Masch geklagt hatte, mit der Erwähnung des Vereins als angeblich linksextremen Akteur nicht mehr veröffentlichen. Entsprechend müsste das zuständige Finanzamt dem Verein nun seine Gemeinnützigkeit wieder zugestehen.
Ergänzung dazu: z.B. kleinere Unternehmen würden wahrsch. erstmal “in Ruhe” gelassen werden. Früher oder später müssten sich diese aber auch entweder in Kooperativen (also echte Genossenschaften) umwandeln oder in bereits vergesellschsftlichte Unternehmen integrieren