„Natürlich ist mir klar, dass in der AfD auch rechtsextreme Personen sind. Mir ist klar, dass die AfD eine gefährliche Partei ist“, sagte der Fraktionschef. „Gleichwohl würde ich nicht so weit gehen, nach eigener Einschätzung - und was anderes kann ich ja nicht machen - zu sagen, sie ist insgesamt eine rechtsextreme Partei.“
Nachdem er die fehlende (öffentliche) Begründung des Verfassungsschutzes kritisiert hat (was ich durchaus legitim finde), würde mich interessieren wie er zum den Schluss kommt, die AfD sei insgesamt nicht rechtsextrem. Die mit Mehrheiten der Delegierten gewählten Parteifunktionäre sind es nämlich. Das Programm ist es auch. Die Verbindungen zu rechtsextremen Terror- und Schlägertruppen sind bekannt.
Es mag sein, dass es in der AfD ein paar Irrlichter gibt, die es irgendwie noch nicht mitbekommen haben, dass sie in einer rechtsextremen Partei sind. Das rettet aber nicht die Partei insgesamt, die von Rechtsetremen dominiert wird.
nach eigener Einschätzung
Komplett wertlose Aussage also. Nach eigener Einschätzung des 5 Jährigen Sohnes meines Arbeitskollegens gibt es die Ninja Turtles in echt.
Nach eigener Einschätzung des 5 Jährigen Sohnes meines Arbeitskollegens
Ich schenke dieser Einschätzung sogar erheblich mehr Glauben als derjenigen von der rotlackierten Kreml-Sockenpuppe über die braunen Kreml-Sockenpuppen.
Die AfD-Landtagsfraktion im Landtag in Potsdam wies das vehement zurück. „Die AfD ist selbstverständlich nicht extremistisch“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Dennis Hohloch. „Nur weil der Verfassungsschutz etwas einstuft, ist das rechtlich natürlich noch nicht bindend. Eine Partei ist erst dann als extremistisch gesichert eingestuft, wenn das auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt und das ist noch nicht der Fall.“
Und wenn das BVerfG die Einstufung bestätigt, werden alle Verfassungsrichter*innen linksgrünversifft, gekauft und wasweisichnochalles sein.
Das wird das BVerfG aber nicht tun, weil es eine solche Einstufung schlicht nicht vornimmt. Das entscheidet halt nur auf Antrag über ein Verbot. Aber eine Partei kann halt auch rechtsextrem und nicht verboten sein (siehe NPD).
Naja, ich bin mir über den Weg dahin (und ob das möglich ist) nicht sicher, aber die Nazis haben ja schon Klage gegen sie Einstufung beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Ich traue ihnen zu, falls möglich, die Sache bis zum Verfassungsgericht zu eskalieren.
Man landet nicht mit jedem Fall beim Bundesverfassungsgericht in letzter Instanz. Man kann eine Verfassungsbeschwerde einreichen, die wird sich dann aber mit der Legitimität der Verfahren befassen, nicht mit den in diesen Verfahren festgestellten Tatsachen