BSW-Fraktionschef Niels-Olaf Lüders zweifelt, dass die AfD als gesamte Partei rechtsextremistisch ist. Er kritisiert, die Grundlage für die Einstufung des Verfassungsschutzes sei nicht bekannt.
Die AfD-Landtagsfraktion im Landtag in Potsdam wies das vehement zurück. „Die AfD ist selbstverständlich nicht extremistisch“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Dennis Hohloch. „Nur weil der Verfassungsschutz etwas einstuft, ist das rechtlich natürlich noch nicht bindend. Eine Partei ist erst dann als extremistisch gesichert eingestuft, wenn das auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt und das ist noch nicht der Fall.“
Und wenn das BVerfG die Einstufung bestätigt, werden alle Verfassungsrichter*innen linksgrünversifft, gekauft und wasweisichnochalles sein.
Das wird das BVerfG aber nicht tun, weil es eine solche Einstufung schlicht nicht vornimmt. Das entscheidet halt nur auf Antrag über ein Verbot. Aber eine Partei kann halt auch rechtsextrem und nicht verboten sein (siehe NPD).
Naja, ich bin mir über den Weg dahin (und ob das möglich ist) nicht sicher, aber die Nazis haben ja schon Klage gegen sie Einstufung beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Ich traue ihnen zu, falls möglich, die Sache bis zum Verfassungsgericht zu eskalieren.
Man landet nicht mit jedem Fall beim Bundesverfassungsgericht in letzter Instanz. Man kann eine Verfassungsbeschwerde einreichen, die wird sich dann aber mit der Legitimität der Verfahren befassen, nicht mit den in diesen Verfahren festgestellten Tatsachen
Und wenn das BVerfG die Einstufung bestätigt, werden alle Verfassungsrichter*innen linksgrünversifft, gekauft und wasweisichnochalles sein.
Das wird das BVerfG aber nicht tun, weil es eine solche Einstufung schlicht nicht vornimmt. Das entscheidet halt nur auf Antrag über ein Verbot. Aber eine Partei kann halt auch rechtsextrem und nicht verboten sein (siehe NPD).
Naja, ich bin mir über den Weg dahin (und ob das möglich ist) nicht sicher, aber die Nazis haben ja schon Klage gegen sie Einstufung beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Ich traue ihnen zu, falls möglich, die Sache bis zum Verfassungsgericht zu eskalieren.
Man landet nicht mit jedem Fall beim Bundesverfassungsgericht in letzter Instanz. Man kann eine Verfassungsbeschwerde einreichen, die wird sich dann aber mit der Legitimität der Verfahren befassen, nicht mit den in diesen Verfahren festgestellten Tatsachen