Im Juni vergangenen Jahres wird eine non-binäre linksextremistische Person aus Deutschland nach Ungarn ausgeliefert. Die dortigen Behörden werfen ihr Angriffe auf Vertreter der rechtsextremen Szene vor. Das Karlsruher Gericht erklärt die Maßnahme nun für nicht berechtigt.
Für die Situation von T. ändert sich durch das Urteil vorläufig nichts. Obwohl die Person erfolgreich Rechtsmittel gegen ihre Auslieferung eingelegt hat, werden Haft und Verfahren in Ungarn fortgesetzt, da die deutschen Behörden durch ihr Handeln Tatsachen schufen, bevor der Rechtsweg endgültig ausgeschöpft war.