Die Richter haben den 31-Jährigen am Donnerstagabend wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Ursprünglich war er wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge angeklagt. Mit 140 Kilometern pro Stunde soll er in Stadthagen (Landkreis Schaumburg) im August 2023 unterwegs gewesen sein. Dabei habe er einen Fußgänger erfasst, der die vierspurige Straße überqueren wollte. Der 26-jährige Fußgänger starb. Ein Autorennen konnte laut Gericht aber nicht nachgewiesen werden. Was übrig blieb, war nach den Worten des Richters eine grob verkehrswidrige Fahrweise in einer geschlossenen Ortschaft. Der Mann erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe. Zudem muss er 8.000 Euro zahlen.
War es ein illegales Autorennen, bei dem der Fußgänger gestorben ist? Vor dieser Frage standen die Richterinnen und Richter in Bückeburg. Der 31-Jährige soll laut Anklage an einer Ampel gestanden und seinen Motor aufheulen lassen haben. Dadurch soll er einen anderen Autofahrer zu einem Rennen herausgefordert haben. Der 31-Jährige bestritt das allerdings. Auch der andere Autofahrer und seine Beifahrerin, die als Zeugen aussagten, bestätigten das Rennen nicht.
Hier noch ein paar mehr Infos. Mehrere Sachen verstehe ich nicht:
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Gegen den gesondert verfolgten zweiten Autofahrer (48) erging nach Angaben des Gerichts ein rechtskräftiger Strafbefehl des Amtsgerichts Stadthagen wegen eines verbotenen Autorennens.
Das heißt einer der Teilnehmer dieses illegalen Straßenrennens belangt man dafür - dem anderen, der dabei jemanden umbringt, dem kann man das nicht nachweisen?
- 2 Jahre Bewährung und 8000 €. Das ist ja Nichts für das Nehmen eines Menschenlebens auf eine derart Vermeidbare Art und Weise. Zumal: von Führerscheinentzug oder ähnlichem wird da gar nichts geschrieben. Heißt das, der hat wen tot gefahren und die einzige echte Konsequenz sind 8000 € + Kosten für Anwalt etc.?
Echt traurig
Bei der Geschwindigkeitsüberschreitung dürfte der Fahrer zumindest schon für 3 Monate zu Fuß unterwegs gewesen sein.
Find’s nur irgendwie komisch, dass dazu nirgendwo was erwähnt wird. Die “bis zu 142 km/h” sind da irgendwie seltsam spezifisch, als ob da tatsächlich eine gemessene Geschwindigkeit vorläge. Bei der Kollision sind es dann nur noch “mindestens hundert km/h”.
In meinen Augen sollte so jemand nur geringe Chancen haben überhaupt je wieder am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Die charakterliche Eignung liegt da definitiv nicht vor.
Bei der Geschichte finde ich es auch insgesamt schwierig noch von fahrlässig zu sprechen.
wird sogar noch heftiger, wenn man bedenkt, dass der Bußgeldkatalog bei 70 Stundenkilometern über Tempolimit einfach hart aufhört. Da drüber gibts dann nix mehr.
Ergo: Wenn du schon 70 zu schnell fährst, kannste auch 200 zu schnell machen. Die Strafe bleibt die gleiche. Quasi Flatrate oder so.
Stimmt nicht ganz, bei Überschreitung um das doppelte kann man dann Vorsatz annehmen, was die Geldbusse verdoppelt. Und eine MPU ist ebenfalls möglich
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es gibt keine andere Tatwaffe für einen Mord, bei der man mit so einer milden Strafe davonkommt, wie mit dem Auto…